AGB

Vermieter

Marcel König
Zum Großen Zernsee 5R
14542 Werder 

Telefon: +49 3327 465 966 0
E-Mail: info@pirateneiche.de

Umsatzsteuer-ID: DE277300171

Hausverwaltung

Für die Verwaltung des Mietobjekts ist die Firma „Alles-Neu-Mann“ zuständig. Die Hausverwaltung ist unter diesen Kontaktdaten zu erreichen:

Servicebüro
Firma Alles-Neu-Mann
Glower Straße 27
18551 Sagard / Rügen 

Telefon: +49 171 710 67 60
Internet: https://www.alles-neu-mann.info

Die Hausverwaltung übernimmt für den Vermieter die folgenden Aufgaben:

  • Schlüsselübergabe und Schlüsselrückgabe im Servicebüro
  • Kautionsabwicklung
  • Kurtaxenabwicklung
  • Reinigungs- und Wäscheservice
  • Ihr vor Ort Ansprechpartner bei Fragen, Wünschen und Probleme.

§1 Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“):

Ferienhaus „Pirateneiche“
Am Dünenwald 52
18551 Glowe 

Das Mietobjekt ist eine Doppelhaushälfte und darf maximal mit 4 Personen inklusive Kinder belegt werden. Es sind maximal zwei kleine oder ein großes Haustier gestattet.

Es gilt die Hausordnung des Ferienhauses „Pirateneiche“.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben.

Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.

Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer alle Einrichtungen des Ferienhauses inklusive Parkplatz zu benutzen.

§2 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Überweisung der Anzahlung akzeptiert.

§3 Bezahlung

Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus:

  • dem Übernachtungspreis („Mietpreis“)
  • der Reinigungsgebühr
  • und Zusatzoptionen, wie Wäschepacket und Haustierreinigung.

Zusätzlich muss bei Anreise eine Kaution in Höhe von 200 EUR hinterlegt und die Kurtaxe bezahlt werden.

Der Vermieter stellt dem Mieter nur den Mietpreis in Rechnung. Die Reinigungsgebühr, Zusatzoptionen, Kaution und die Kurtaxe sind bei der Hausverwaltung in Bar oder per EC-Karte bei Anreise zu bezahlen.

Die Anzahlung, Restzahlung und die Stornobedingungen beziehen sich nur auf den Mietpreis.

Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung (inklusive Rechnung) auf das angegebene Bankkonto zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 30 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsschluss fällig und auf das genannte Bankkonto zu überweisen.

Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Wasser, Strom und Heizung an.

§4 Anreise / Abreise / Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe und Schlüsselrücknahme erfolgt im Servicebüro der Hausverwaltung. Zur Anmeldung melden Sie sich bitte 3-4 Tage vor der Anreise telefonisch bei der Hausverwaltung.

Die Anreise / Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag zwischen 16:00 und 18:00 Uhr. Bei der Anreise sind auch die Reinigungsgebühr, gebuchte Zusatzoptionen, die Kaution und die Kurtaxe in Bar oder per EC-Karte an die Hausverwaltung zu bezahlen.

Die Abreise / Schlüsselrücknahme muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Für individuelle An- und Abreisezeiten oder Verspätungen melden Sie sich bitte rechtzeitig bei der Hausverwaltung.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Bei Übernachtungen mietfremder Personen (Besucher) sind dem Vermieter die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben. Die Mietkosten können sich eventuell erhöhen.

Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

§5 Rücktritt

Der Mieter hat jederzeit ein Rücktrittsrecht vor Reisebeginn. Der Rücktritt muss schriftlich (Brief oder E-Mail) erfolgen und wird mit Zugang beim Vermieter wirksam. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des am Vermieter entstandenen Schadens nach folgender Staffelung verpflichtet:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
  • 59 - 45 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
  • 44 - 30 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
  • 29 - 1 Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
  • am Tage des Mietbeginns bzw. bei Nichtantritt des Mietverhältnisses: 100% des Mietpreises

Für jede Stornierung fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR inkl. MwSt. an.

Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Die vorgenannten Stornokosten sind sofort fällig und können mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden.

Der Mieter ist bis zum Mietbeginn berechtigt, eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten zu lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung beim Vermieter. Dem Wechsel kann jedoch von Seiten des Vermieters widersprochen werden, wenn in der Eigenschaft der Ersatzperson ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Mietpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

§6 Haustiere

Haustiere sind nach Rücksprache und Erlaubnis durch den Vermieter prinzipiell erlaubt, sofern diese gut erzogen/stubenrein sind und der Mieter einen Hundekorb oder Ähnliches mitbringt. Maximal sind entweder zwei kleine oder ein größeres Haustier gestattet.

Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 EUR (netto) in Rechnung stellen.

Durch den erhöhten Reinigungsaufwand erheben wir pro Haustier und Nacht eine „Haustierreinigung“ von 5 EUR, die bei Anreise von der Hausverwaltung erhoben wird.

Eventuelle Schäden müssen der Hausverwaltung sofort mitgeteilt werden. Der Vermieter behält sich eine Nachforderung bei Beschädigungen oder Verunreinigungen durch das Haustier/die Haustiere vor.

Bitte beachten Sie den Punkt „Haustiere“ in unserer Hausordnung:

  • Bitte keine Hinterlassenschaften auf dem Grundstück, ansonsten wird der Reinigungsaufwand von der Kaution einbehalten oder dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Haustiere dürfen sich grundsätzlich nicht auf Schlaf- oder Sitzmöbeln aufhalten.
  • Haustiere dürfen nicht ins Obergeschoß des Hauses.
  • Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt allein im Mietobjekt gelassen werden.

§7 Kaution

Bei Anreise / Schlüsselübergabe ist eine Kaution in Höhe von 200 EUR als Sicherheit für den Vermieter zu hinterlegen. Die Kautionshinterlegung erfolgt bei der Hausverwaltung am Tage der Anreise in Bar oder per EC-Karte. Die Abnahme erfolgt durch die Hausverwaltung mit der Endreinigung. Die Rücküberweisung des Kautionsbetrages erfolgt durch die Hausverwaltung innerhalb von 15 Tagen nach Abreise auf ein von dem Mieter zu benennendem Bankkonto.

§8 Kurtaxe

Die Kurtaxe wird entsprechend der ortsüblichen Satzung erhoben und ist ebenfalls bei Anreise bei der Hausverwaltung zu zahlen. Die aktuelle Höhe der Kurabgabe können Sie hier nachlesen: https://glowe.de/kurabgabe/.

§9 Schlüssel

Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Schlüssel für die Haustür, das Gartenhaus und dem Gartentor.

Sollte der Feriengast sich aus dem Ferienquartier ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür eine Fachfirma (Schlüsseldienst) beauftragt werden, so trägt der Feriengast diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer entsprechend neu zu installierenden Schließanlage und der Schlüssel.

§10 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort (bis 20 Uhr am Anreisetag) bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Grundstück ist frei von Abfällen zu hinterlassen.

Der Mieter und dessen Mitreisenden verpflichten sich, sich an die Hausordnung zu halten.

§11 Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§12 Schlussbestimmungen

Fotos und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

§14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Deutsches Recht ist anwendbar. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

 

Stand 04.01.2021